Kurabgabe & Gästekarte
Damit du dich während deines Föhr-Urlaubs rundum wohlfühlst, stellen wir dir ein breites touristisches Angebot sowie eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Um dir diesen Service bieten zu können, müssen Übernachtungsgäste und Tagesausflügler auf der Insel Föhr ganzjährig eine Kurabgabe entrichten.
Wer muss Kurabgabe zahlen?
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd gelten natürliche Personen, die sich auf der Insel Föhr aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es letzterem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Gästekarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Gästekarte verbundenen Einrichtungen, Kuranlagen und Strände nutzen zu dürfen.
Von der Kurabgabe freigestellt sind:
- Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
- Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ausnahme:Kinder einer Gruppenreise oder Kinder, die sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, zahlen ganzjährig 0,50 € pro Aufenthaltstag.
- Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, soweit sie die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.
- Großeltern, Eltern, Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegertöchter und Schwiegereltern, -söhne, Ehegatten, Lebenspartner/innen, Schwägerinnen und Schwager von Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.
- Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf Föhr haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.
- Tagesgäste von der Insel Amrum, soweit sie im Besitz einer dort ausgestellten, gültigen Kurkarte sind und der Aufenthalt auf der Insel Föhr einen Kalendertag nicht überschreitet
Höhe der Kurabgabe
Die Stadt- und Gemeindevertretungen im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum haben sich für einheitliche Abgabensätze sowie einheitliche Hauptkurzeiten von 01. März bis 31. Oktober eines Kalenderjahres entschieden.
Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden der Insel
Ab 2025 gilt:
01. März bis 31. Oktober: 3,50 €/Tag
übrige Zeit: 1,80 €/Tag
Jahrespauschale: 105,00 €
Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet.
Kinder einer Gruppenreise oder Kinder, die sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden, zahlen ganzjährig 0,50 € pro Aufenthaltstag.
Gesetzliche Grundlage
§ 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit den kommunalen Kurabgabesatzungen bilden die gesetzliche Grundlage für die Kurabgabe auf der Insel Föhr. Weitere Informationen zur Kurabgabe erhalten Sie bei Ihrem Vermieter sowie in den Tourist-Informationen der Insel.
Die Satzungen der Gemeinden zur Kurabgabe auf der Insel Föhr können Sie auf der Website des Amts Föhr-Amrum einsehen.