Aktuelle Meldungen von Föhr
Was gibt es Neues bei uns? Wir halten Sie regelmäßig mit Neuigkeiten von der Insel Föhr auf dem Laufenden.
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Frühjahr bis Herbst 2023
Im Norden und Osten der Insel kommt es zwischen März und Oktober 2023 zu Einschränkungen für Radfahrer und Fußgänger. Bitte beachten Sie die Sperrungen und nutzen Sie die vorgegebenen Umleitungen.
Mit Klick auf das Kreuz im unteren rechten Bildrand erscheint das Bild in der kompletten Größe. Alternativ können Sie es hier herunterladen.
Wir versuchen an dieser Stelle alle Informationen zum Coronavirus und der aktuellen Situation auf Föhr zu sammeln. Wir geben hier die von der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden kommunizierten Sachstände weiter, nach bestem Wissen und Gewissen. Wir können keine rechtlich verbindlichen Aussagen machen.
Letzte Änderungen: 02.03.2023, 10:09 Uhr
Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen (nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) bis zum 7. April 2023)
In Innenbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen, Schulbussen und vergleichbaren Transportangeboten (z.B. W.D.R.-Fähren, siehe unten) gilt seit dem 01.01.2023 in Schleswig-Holstein keine Maskenpflicht mehr.
Seit dem 02.02.2023 gilt auch im bundesweiten Fernverkehr keine Maskenpflicht mehr.
Unabhängig davon sollten Sie wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen verstärkt auf die Einhaltung der allgemein gültigen Hygienemaßnahmen achten:
✅ Auf Händeschütteln verzichten, stattdessen lächeln
✅ Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife (mind. 20–30 Sekunden)
✅ Husten- und Niesregeln beachten (Einwegtaschentuch benutzen, in die Armbeuge niesen bzw. husten)
✅ Möglichst nicht ins Gesicht fassen
✅ Angemessener Abstand und Empfehlung zum Tragen einer Maske innerhalb größerer Menschenansammlungen, beonders in Innenräumen
Was passiert bei einem positiven Test (in Schleswig-Holstein)?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie Symptome haben und diese sich verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder zu Ihrem Hausarzt oder zum hausärztlichen Notdienst (116 117) auf.
Positiv getestete Personen sind seit dem 17.11.2022 nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Absonderung (Isolierung) zu begeben. Die Verpflichtung für positiv getestete Personen, fünf Tage eine Maske zu tragen, ist am 19.02.2023 entfallen, da der entsprechende Erlass nicht über diesen Tag hinaus verlängert wurde.
Weiterhin gilt aber die Empfehlung der Landesregierung zum Maskentragen für alle Menschen, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das ist für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen.
Bei Einreisen in andere Länder oder Bundesländer sind die dort geltenden Regelungen zu beachten und einzuhalten. Auf das Coronavirus positiv getestete Personen unterliegen also den dort geltenden Regelungen und Maßnahmen
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Landes Schleswig-Holstein.
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Aufgrund des immer noch dynamischen Infektionsgeschehens ist es empfehlenswert, eine Reiserücktritts-, bzw. Reiseabbruchversicherung abzuschließen und dabei insbesondere die Haftung in Krankheitsfällen zu prüfen.
Seit April 2022 veröffentlicht der Kreis Nordfriesland keine Coronastatistik mehr. Grund dafür sind die Annahme einer hohen Dunkelziffer sowie regelmäßig auftretende technische Probleme. Aber ja, die Pandemie macht nicht am Fähranleger Halt und es gibt auch auf der Insel bestätigte Corona-Fälle.
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