Was gibt es Neues bei uns?
Wir halten Sie regelmäßig mit Neuigkeiten von der Insel Föhr auf dem Laufenden.
Wir halten Sie regelmäßig mit Neuigkeiten von der Insel Föhr auf dem Laufenden.
Wir geben hier die von der Bundesregierung und den entsprechenden Behörden kommunizierten Sachstände weiter, nach bestem Wissen und Gewissen. Wir können keine rechtlich verbindlichen Aussagen machen.
Letzte Änderungen: 17.05.2023, 08:34 Uhr
Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen sind mit dem Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) am 07. April 2023 aufgehoben.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Unabhängig davon sollten Sie wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen verstärkt auf die Einhaltung der allgemein gültigen Hygienemaßnahmen achten:
✅ Auf Händeschütteln verzichten, stattdessen lächeln
✅ Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife (mind. 20–30 Sekunden)
✅ Husten- und Niesregeln beachten (Einwegtaschentuch benutzen, in die Armbeuge niesen bzw. husten)
✅ Möglichst nicht ins Gesicht fassen
✅ Angemessener Abstand und Empfehlung zum Tragen einer Maske innerhalb größerer Menschenansammlungen, beonders in Innenräumen
Was passiert bei einem positiven Test (in Schleswig-Holstein)?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie Symptome haben und diese sich verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder zu Ihrem Hausarzt oder zum hausärztlichen Notdienst (116 117) auf.
Positiv getestete Personen sind seit dem 17.11.2022 nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Absonderung (Isolierung) zu begeben. Auch eine Maskenpflicht besteht seit dem 19.02.2023 nicht mehr.
Reiserücktritt und Reiseabbruch
Im Hinblick auf eine mögliche Erkrankung ist es stets empfehlenswert, eine Reiserücktritts-, bzw. Reiseabbruchversicherung abzuschließen und dabei insbesondere die Haftung in Krankheitsfällen zu prüfen.
Das könnte Sie auch interessieren...