Vorteile der Kurabgabe
Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Strandabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, Strandduschen und öffentlichen Toiletten. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote.
Die Kurkarte ist auf Föhr zudem Voraussetzung für das Anmieten von Strandkörben. Sie berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen. Bitte führen Sie die Kurkarte in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis immer mit sich, da auf der Insel entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
Wer muss Kurabgabe zahlen?
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es diesem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Kurkarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Kurkarte verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können.
Von der Kurabgabe freigestellt sind
-Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
-Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
-Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.
Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf Föhr haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.
Wie hoch ist die Kurabgabe?
Die Stadt- und Gemeindevertretungen im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum haben sich für einheitliche Abgabensätze sowie einheitliche Hauptkurzeiten von 01. März bis 31. Oktober eines Kalenderjahres entschieden.
Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden der Insel:
01. März bis 31. Oktober: 2,60 €/Tag
übrige Zeit: 1,30 €/Tag
Jahrespauschale: 78,00 €
Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet.
Die bisherige Ermäßigung auf der Insel Föhr in Höhe von 25% für Menschen mit Behinderung (ab GdB 80) wird seit 01.01.2017 in eine vollständige Abgabenbefreiung für die auf ständige Begleitung angewiesenen Schwerbehinderten und ihre Begleitpersonen geändert.
Abgabentabelle Kurabgabe des Amtes Föhr-Amrum
Wo ist die Kurabgabe zu entrichten?
Wenn Sie nach Föhr kommen, müssen Sie sich generell nicht direkt um die Zahlung der Kurabgabe kümmern – das erledigt Ihr Vermieter für Sie. Die Kurabgabe selbst wird dann vom Vermieter errechnet und an die Föhr Tourismus GmbH, die für die Verwaltung der "eigentlichen Kurabgabe" verantwortlich ist, abgeführt. Häufig sind die Kurabgaben bereits im Mietpreis für die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus oder Zimmer enthalten, so dass eine separate Erstattung an Ihren Vermieter entfällt. Sie erhalten Ihre Kurkarte für die Dauer Ihres Aufenthalts bei Anreise von Ihrem Vermieter.
Tagesausflug nach Amrum
Falls Sie Föhr mal verlassen und einen Tagesausflug auf die Nachbarinsel Amrum machen wollen: Im Amtsgebiet Föhr-Amrum gilt die gegenseitige Anerkennung der Gästekarten. Dadurch hat jeder Föhr-Urlaubsgast, der im Besitz einer Gästekarte ist, das Recht zum kurabgabefreien Besuch der Insel Amrum im Rahmen eines Tagesausflugs und umgekehrt.
Tagesgästekarte
Sollten Sie einen Tagesausflug auf die Insel Föhr machen, können Sie die fällige Kurabgabe für Ihren Föhr-Aufenthalt direkt nach Ankunft an einem Automaten vor dem Hafenamt oder in einer der vier Tourist-Informationen der Insel entrichten.
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlage für die Kurabgabe ist § 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit den kommunalen Kurabgabesatzungen. Weitere Informationen zur Kurabgabe erhalten Sie bei Ihrem Vermieter sowie in den vier Tourist-Informationen der Insel. Die Satzung zur Kurabgabe auf der Insel Föhr können Sie auf der Website des Amts Föhr-Amrum einsehen.
Gewinnspiel bei Kartenrückgabe
Übrigens: Mit Rückgabe der Gästekarte an eine unserer Tourist-Informationen nehmen Sie automatisch an unserem Gewinnspiel teil. Und mitmachen lohnt sich: Denn es gibt einen Kurzurlaub auf Föhr sowie weitere attraktive Sachpreise zu gewinnen. Wir drücken Ihnen die Daumen!