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Zur Kur nach Föhr

Besonders Patienten mit Atemwegs- und Hautproblemen sowie Allergien und Umwelterkrankungen profitieren vom besonderen Klima sowie der staub- und pollenarmen Luft auf der Nordseeinsel Föhr. Hier werden Sie wieder fit fürs Festland!

Kureinrichtungen auf Föhr

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Vorsorge und Rehabilitation auf Föhr


Auf der Insel Föhr ist eine Vielzahl an Kureinrichtungen zu finden. Die beiden ansässigen Rehabilitationskliniken bieten überwiegend stationäre Kuren an. In anderen Kureinrichtungen sind auch ambulante und Vorsorgebehandlungen möglich. 

Qualifiziertes ärztliches, therapeutisches und pflegerisches Personal, modernste Klinik-Ausstattung, individuelle Therapiekonzepte, das milde Reizklima sowie die atemberaubende Insellage inmitten des UNESCO Weltnaturerbes Wattenmeer fördern nicht nur Ihre Gesundheit. Sie machen aus Ihrer Kur auf Föhr etwas ganz Besonderes!

Ihr Weg zur Kur auf Föhr


Kuren sind gesetzlich anerkannte Heilverfahren zur Vorsorge oder Rehabilitation. Sie sollen Ihnen entweder dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen und gesunde Lebensweisen zu erlernen, oder dienen der Erholung von Krankheiten oder nach medizinischen Eingriffen. Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Kur entweder ambulant oder stationär. Die Kosten dafür werden größtenteils von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf eine Kur alle vier Jahre. Aus gesundheitlichen Gründen sind jedoch auch vorzeitige Kurwiederholungen möglich. Gesetzlich Versicherte beantragen in Verbindung mit ihrem Hausarzt die Kur bei ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung der Kur müssen gesetzlich Versicherte einen Termin bei einem der auf Föhr ansässigen Badeärzte vereinbaren, welcher dann die Verordnung für die ambulante Kur ausstellt. Privatpatienten gehen wie gewohnt in Vorleistung und erhalten nach der Kur die Kosten erstattet.

Stationäre Kur auf Föhr


Bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden alle Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie leisten lediglich einen Tagesbeitrag, dessen Höhe Sie bei Ihrem Hausarzt erfahren können. Über eine stationäre Kur entscheidet allein Ihr Arzt bzw. der Versicherungsträger. Sobald sie genehmigt ist, haben Sie auch hier bei der Wahl des Kurortes und der Auswahl der geeigneten Klinik ein Mitspracherecht. Kuren der Rentenversicherungsträger bilden hier die Ausnahme.

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