Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)
für den Erwerb und die Verwendung von Tickets für Eigenveranstaltungen der Föhr Tourismus GmbH (FTG) sowie für über die FTG vermittelte Tickets von Drittveranstaltern
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Eintrittskarten („Tickets“) für Veranstaltungen der Föhr Tourismus GmbH („FTG“) sowie für Fremdveranstaltungen Dritter entstehen. Dies umfasst insbesondere den Ticketkauf über den Online-Ticketshop der FTG (ticketshop.foehr.de) sowie über autorisierte stationäre Vorverkaufsstellen. Die ATGB regeln die Bedingungen für den Erwerb der Tickets sowie die Rechte und Pflichten beim Besuch der Veranstaltungen, insbesondere den Zutritt und den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände.
Sofern die FTG Tickets für Veranstaltungen Dritter vertreibt, kommt der Vertrag über den Veranstaltungsbesuch unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittveranstalter zustande. Die FTG handelt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin. Die FTG ist nur dann selbst Veranstalterin, wenn sie in der Veranstaltungsbeschreibung oder auf dem Ticket ausdrücklich als solche ausgewiesen ist.
2. Ticketkauf & Vertragsabschluss
Alle Angebote im Online-Ticketshop sowie im FTG-Veranstaltungskalender sind freibleibend und unverbindlich. Geringfügige Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind vorbehalten.
Der Vertrag kommt mit dem Erwerb des Tickets zustande. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen erfolgt je nach Verkaufskanal wie folgt:
(1) Stationärer Kauf (Vor-Ort-Verkauf)
Mit dem Erwerb eines Tickets an einer stationären Vorverkaufsstelle (z. B. Tourist-Information) sowie an der Tages-/Abendkasse bestätigt der Kunde, dass er diese ATGB zur Kenntnis genommen hat, und erkennt sie als rechtsverbindlich an. Die ATGB hängen am Verkaufsort deutlich sichtbar aus oder werden auf Nachfrage ausgehändigt.
(2) Online-Kauf
Beim Erwerb über den Online-Ticketshop (ticketshop.foehr.de) bestätigt der Kunde durch Setzen der entsprechenden Häkchen in den Checkboxen im Rahmen des Bestellvorgangs die Kenntnisnahme und verbindliche Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB | foehr.de/agb-ticketshop) sowie dieser ATGB.
3. Ermäßigungen & Freikarten
Die FTG gewährt für ihre Eigenveranstaltungen nach eigenem Ermessen Ermäßigungen oder Freikarten für bestimmte Personen oder Personengruppen. Ein genereller Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
Bei Eigenveranstaltungen gilt für Menschen mit Behinderung: Die Ticketpreise sind für sie in voller Höhe zu entrichten. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung durch amtliche Unterlagen (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen “B”) nachgewiesen wird, erhält die Begleitperson eine kostenfreie Eintrittskarte. Um diese Freikarte zu beziehen, muss sich der Kunde vorab per E-Mail an veranstaltungen@foehr.de wenden. Dabei muss der Kunde eine Bearbeitungszeit von einigen Werktagen berücksichtigen.
Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag der Veranstaltung maßgeblich. Der aktuelle amtliche Ermäßigungsnachweis muss beim Ticketerwerb vorgelegt werden und ist beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen. Er ist auf Verlangen des Ordnungspersonals vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist die Differenz zum vollen Ticketpreis nachzuzahlen oder der Zutritt kann verweigert werden.
Ist die FTG nicht selbst Veranstalter, obliegt die Entscheidung über Ermäßigungen und Freikarten allein dem jeweiligen Drittveranstalter. Die FTG hat als Vermittlerin keinen Einfluss auf diese Vergabe. Auf Anfrage an veranstaltungen@foehr.de kann die FTG den Kontakt zum örtlichen Veranstalter herstellen, um z. B. die individuellen Regelungen für Personen mit Behinderung und deren Begleitperson zu klären.
4. Verlegung, Absage & Abbruch
4.1 Eigenveranstaltungen der FTG
(1) Leistungsänderung & Höhere Gewalt
Die FTG behält sich das Recht vor, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen, Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der FTG liegen, unmöglich wird oder erheblich erschwert wird (Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemien, behördliche Auflagen oder Streik). Die FTG wird den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail (bei Käufen über den Online-Ticketshop) sowie durch offizielle Bekanntmachungen (z. B. Social-Media Beiträge, Pressemeldungen, Aushänge vor Ort o. Ä.) informieren.
(2) Verlegung
Im Falle einer Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde ist jedoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden, entweder per E-Mail an veranstaltungen@foehr.de oder auf dem Postweg. Die endgültige Terminierung einer Veranstaltung (z. B. bei vorher offenem Datum) gilt nicht als Verlegung und berechtigt nicht zum Rücktritt.
(3) Absage
Im Falle der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung informiert die FTG alle Kunden des Online-Ticketshops innerhalb von zwei Werktagen über die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse.
Zusammen mit der Information über die Absage erhält der Kunde eine Stornierungsbestätigung sowie eine Stornorechnung per E-Mail. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel. Sollten in einer Bestellung mehrere Tickets enthalten sein und nur einzelne Veranstaltungen ausfallen, behalten die übrigen Tickets ihre Gültigkeit.
Für Tickets, die stationär in einer der Vorverkaufsstellen (z. B. Tourist-Informationen auf Föhr) erworben wurden, erfolgt die Rückgabe direkt vor Ort. Hierfür kann das Originalticket gegen Vorlage in einer der Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird in diesem Fall sofort vor Ort erstattet. Alternativ kann das Originalticket unter Angabe der Bankverbindung per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Föhr Tourismus GmbH
Veranstaltungsabteilung
Feldstr. 36
25938 Wyk auf Föhr
(4) Abbruch
Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, die FTG hat den Abbruch zu vertreten. Wird eine abgebrochene Veranstaltung wiederholt (Neuansetzung), verliert das ursprüngliche Ticket seine Gültigkeit, sofern die FTG nicht ausdrücklich die Fortgeltung erklärt. Im Falle einer erklärten Fortgeltung kann der Kunde analog zu Absatz (2) vom Vertrag zurücktreten.
4.2 Fremdveranstaltungen Dritter
Wird eine Veranstaltung eines Drittveranstalters, für die die FTG lediglich die Tickets vermittelt hat, verlegt, abgesagt oder abgebrochen, gelten die folgenden Bedingungen:
(1) Vertragsverhältnis
Ansprüche des Kunden (insbesondere auf Rückerstattung des Ticketpreises) bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Drittveranstalter.
(2) Abwicklung
Die FTG wird sich bemühen, den Kunden im Auftrag des Veranstalters über die Absage oder Verlegung zu informieren, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises durch die FTG erfolgt nur dann, wenn der Drittveranstalter der FTG die entsprechenden Beträge zur Rückzahlung zur Verfügung gestellt hat oder wenn die FTG ausdrücklich mit der Rückabwicklung beauftragt wurde. Service-/Vorverkaufsgebühren des Vermittlers (FTG) sind in diesem Fall von der Erstattung ausgeschlossen.
5. Qualität der Ausdrucke & Lesbarkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der auf dem Ticket aufgedruckte QR- oder Barcode in guter Lesbarkeit vorliegt. Je nach Verkaufskanal erhält der Kunde ein physisches Ticket (stationärer Kauf/Vor-Ort-Verkauf) oder digitales Ticket (Online-Ticketshop) zum Selbstausdruck oder zur mobilen Nutzung. Ein unleserliches Ticket berechtigt nicht zum Einlass, sofern der Erwerb nicht anderweitig zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
(1) Physische Tickets
Nur Ausdrucke in guter Qualität können vom Einlasssystem gelesen werden. Der Kunde hat das Ticket vor Nässe und Verschmutzung zu schützen. Der QR- oder Barcode darf nicht geknickt oder beschädigt werden.
(2) Selbstausgedruckte digitale Tickets
Diese Tickets sind im DIN A4-Format auszudrucken. Der Kunde hat auf einen sauberen, ungefalteten Ausdruck zu achten.
(3) Digitale Tickets auf mobilen Endgeräten
Bei der Nutzung auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) muss das Display eine ausreichende Helligkeit aufweisen und darf keine starken Beschädigungen (z. B. Displaysprünge) haben, die den Scanvorgang verhindern. Der Kunde hat das Ticket vorab als PDF- oder Wallet-Datei auf dem Endgerät zu speichern, um unabhängig von der Internetverbindung vor Ort zu sein. Der Kunde hat auf einen ausreichend geladenen Akku zu achten. Die Bildschirmhelligkeit ist beim Scan-Vorgang auf die höchste Stufe zu stellen.
6. Nutzung, Weitergabe & Maßnahmen bei missbräuchlicher Verwendung
Um den Schwarzmarkt und Ticket-Wiederverkäufen zu überhöhten Preisen zu unterbinden, gelten folgende Regeln:
(1) Übertragbarkeit
Die Tickets sind grundsätzlich nicht personalisiert und somit auf Dritte übertragbar. Eine Weitergabe durch den Kunden ist jedoch nur zulässig, wenn der neue Inhaber die gleichen Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllt wie der ursprüngliche Käufer.
(2) Preisbindung
Es ist dem Kunden untersagt, Tickets zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis (zzgl. nachgewiesener Gebühren) anzubieten oder zu verkaufen.
(3) Privatnutzung
Tickets dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf durch den Kunden ist strikt untersagt.
(4) Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist die FTG berechtigt, die betroffenen Tickets unverzüglich zu sperren und dem Inhaber den Zutritt entschädigungslos zu verweigern. Zudem behält sich die FTG vor, betroffene Kunden künftig vom Ticketkauf auszuschließen.
7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt oder Abhandenkommen
(1) Reklamation
Offensichtliche Mängel am Ticket (z. B. Fehldrucke oder fehlerhafte Zustellung) müssen vom Kunden unverzüglich nach Erhalt bzw. Download reklamiert werden.
(2) Abhandenkommen
Bei Verlust oder Diebstahl von physischen Tickets besteht für den Kunden grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Neuausstellung.
(3) Digitale Tickets
Bei digitalen Tickets, die über den offiziellen Online-Ticketshop erworben wurden, kann im Einzelfall eine Neuzusendung der E-Mail erfolgen, sofern der Erwerber zweifelsfrei identifiziert werden kann. Der Kunde hat sich hierzu unter Angabe der Bestelldaten an veranstaltungen@foehr.de zu wenden. Dabei ist eine Bearbeitungszeit von einigen Werktagen zu berücksichtigen. Die FTG behält sich vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
8. Zutritt zur Veranstaltung & Verhalten am Veranstaltungsort
(1) Einlasskontrolle
Das Ticket berechtigt den Kunden zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung. Beim Verlassen des Geländes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit. Ausnahme: Bei ausgewählten Veranstaltungen (z. B. Open-Airs) können beim Ersteinlass Armbänder, Stempel oder ähnliche Identifikationsmerkmale ausgegeben werden, die zum mehrmaligen Verlassen und Wiederbetreten des Geländes berechtigen. Entsprechende Informationen erhält der Kunde vor Ort vom Einlasspersonal.
(2) Sicherheitskontrollen
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist durch den Kunden Folge zu leisten. Die FTG bzw. der jeweilige Veranstalter behält sich vor, Sicherheitskontrollen durchzuführen und gefährliche Gegenstände (z. B. Pyrotechnik, Waffen, Glasflaschen oder sperrige Gegenstände) zu konfiszieren.
(3) Ausschluss
Kunden, die stark alkoholisiert oder erkennbar unter Drogeneinfluss stehen, sowie Personen, die den Veranstaltungsablauf stören, kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
9. Haftung (Personen- & Sachschäden)
(1) Eigenveranstaltungen
Die FTG haftet bei vertraglichen Pflichtverletzungen sowie bei Delikten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten) sowie bei Ersatz von Verzugsschäden. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Fremdveranstaltungen
Bei Fremdveranstaltungen haftet ausschließlich der jeweilige Drittveranstalter für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung entstehen. Die FTG haftet hier nur für Fehler im Rahmen der Ticketvermittlung. Soweit die Haftung der FTG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10. Rücknahme & Erstattung
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixem Termin kein Widerrufsrecht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Tickets ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme: Eine Rückerstattung erfolgt nur nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 4 ("Verlegung/Absage").
11. Foto- & Videoaufnahmen
(1) Aufnahmen durch den Kunden/Besuchende
Bild- und Tonaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung durch den Kunden bzw. Besuchende der Veranstaltung sind ausschließlich für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch gestattet. Die Verwendung von professionellem Equipment (z. B. Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven oder externes Audio-Equipment) sowie jegliche kommerzielle Nutzung der Aufnahmen erfordert eine vorherige schriftliche Akkreditierung durch die FTG oder den jeweiligen Veranstalter.
(2) Aufnahmen durch den Veranstalter
Der Kunde willigt ein, dass im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen (Foto/Video) von ihm erstellt werden können. Diese dürfen von der FTG oder dem jeweiligen Veranstalter zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Dokumentation sowie für Werbezwecke (z. B. Social Media, Website, Aftermovies) honorarfrei verwendet werden. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf etwaige Vergütungsansprüche.
(3) Recht am eigenen Bild
Die Einwilligung gemäß Absatz 2 ("Aufnahmen durch den Veranstalter") umfasst die Veröffentlichung und Verbreitung der Aufnahmen in allen gängigen Medienformaten, sofern die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen verletzt werden.
12. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Ticketkaufs erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Einlasskontrolle verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung (z. B. an Drittveranstalter oder Zahlungsdienstleister) erforderlich ist. Ergänzende Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter foehr.de/datenschutz einsehbar.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 24.09.2026