Ausgezeichnetes Raderlebnis
Radfahren gehört auf der Insel Föhr zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Schließlich lädt das grüne, flache Land förmlich dazu ein, auf zwei Rädern erkundet zu werden. Vorbei an urigen Friesenhäusern und alten Windmühlen genießen Sie den Blick auf die wunderschöne Marschlandschaft oder radeln in der Godelniederung und beobachten bei einer Pause die vielen Brut- und Rastvögel.
Genau das Richtige für hungrige Radfahrer: Die zahlreichen urigen Cafés und Hofläden in den Inseldörfern locken mit ihren leckeren Köstlichkeiten.
Fahrräder leihen
Wer sein eigenes Fahrrad nicht mitnehmen möchte, kann sich bequem vor Ort eins an den über 19 Verleihstationen ausleihen, die für jeden Anspruch das richtige Rad haben: vom Mountainbike oder Tandem bis hin zum Hollandrad, Trekkingrad oder Trailergespann für Elternteil und Kind. Die meisten der Föhrer Fahrradverleiher bieten zudem einen kostenlosen Bring- und Abholservice an und helfen bei eventuellen Pannen während der Radtour schnell aus.
E-Bikes – bequem gegen den Wind radeln
Wer es ganz entspannt haben möchte, leiht sich ein E-Bike und trotzt so ganz leicht jeder Böe. Damit macht Ihnen der Wind auf Föhr nur wenig aus und Sie können die Insel entspannter erkunden. Oder bei einem Tagesausflug noch mehr von ihrer einzigartigen Schönheit sehen.
Zur Zeit gibt es zwei Aufladestationen für E-Bikes:
- Strandstraße 4a (beim BUND, nur während Öffnungszeiten des BUND nutzbar)
- Hedehusum bei der Biogasanlage
Strandpromenade & Fußgängerzone
An allen Aufgängen zur Strandpromenade sind die Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer – und 239 – Sonderweg für Fußgänger – angebracht. All diese Maßnahmen halten einige Gäste und Insulaner leider immer noch nicht davon ab, auf der Strandpromenade Fahrrad zu fahren. Oder in der Wyker Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Zeiten. Zudem kommt auch noch die Problematik einer Änderung in der Straßenverkehrsordnung hinzu. Einer begleitenden Person ab 16 Jahren ist es nunmehr ausdrücklich erlaubt, das Rad fahrende Kind bis zum 10. Lebensjahr mit dem Rad auf dem Fußweg zu begleiten. Nach der Straßenverkehrsordnung gilt neben der Fußgängerzone auch die Strandpromenade als Fußweg, so dass hier wohl zukünftig damit zu rechnen ist, auch auf der Promenade Rad fahrende Kinder mit einem Elternteil bzw. einer begleitenden Person anzutreffen. Dennoch haben Fußgänger auf einem Fußweg ausdrücklich Vorrang – Radfahrer müssen auf diese Rücksicht nehmen. Sofern es die Personalsituation zulässt, führt die für den fließenden Verkehr (also auch Radfahrer) zuständige Föhrer Polizeistation verstärkt Kontrollen durch.